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BGB � 1207 Verpf�ndung durch Nichtberechtigten

BGB � 1207 Verpf�ndung durch Nichtberechtigten

[ Auszug: Geh�rt die Sache nicht dem Verpf�nder, so finden auf die Verpf�ndung die f�r den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der �� 932, 934, 935 entsprechend ... ]